Wasserreglement


Wir haben das Wasserreglement von Leuzigen durchgelesen und schreiben ein paar wichtige Artikel hier auf:


Schutzzonen

1. Die Burgergemeinde Leuzigen scheidet zum Schutz ihrer Quell - und Grundwasserfassungen die erforderlichen Schutzzonen aus.

2. Das Verfahren richtet sich nach Art . 115 WNG und Art . 50 KGV . Die Burgergemeinde Leuzigen reicht das Schutzzonengesuch bei der VEWD zu Handen des Regierungsrates ein.

3. Die Schutzzonen sind gemäss Art.71 Abs. 2 BauG im Zonenplan orientierungshalber anzugeben.


Verwendung des Wassers

Die Wasserabgabe für häusliche Zwecke geht allen anderen Verwendungsarten vor, ausgenommen in Brandfällen .

Wasserversorgung

Das Wasser ist sparsam zu gebrauchen . Jede Wasserverschwendung ist zu vermeiden .


Einschränkung der Wasserangabe

1.Der Burgerrat von Leuzigen kann die Wasserangabe einschränken oder zeitweise unterbrechen :

a. bei Wasserknappheit

b. bei Unterhalts- und Reparaturarbeiten oder bei Erweiterung
der Wasserversorgung ;

c. Betriebsstörungen ;

d. in Notstandzeiten .

2. Bei voraussehbaren Einschrenkungen oder Unterbrüchen sind Wasserbezüger rechtzeitig zu benachrichtigen .

3 Ansprüche auf Entschädigung oder auf eine Herabsetzung der Gebühren sind ausgeschlossen, ebenso bei Unterbrüchen der Waserabgabe infolge höherer Gewalt.

4 Vorbehalten bleibt ferner Art. 32 Abs. 2.

Benützung, Unterhalt

4 Jede Wassernahme aus Hydranten,ausser zum Feurerlöschen und in den Art. 13 Abs. 2 gennanten Fällen, ist verboten.

5. Die Hydranten und Schieber sind vor Beschädigung zu bewahren und müssen jederzeit zugänglich sein;sie dürfen nicht mit Material, Fahrzeugen und dergleichen überdeckt werden.

6.Die Wehrdienstkommission übernimmt die Kontrolle der Hydranten und gewährleistet ihre Zugänglichkeit. sie erstellt eine Mängelliste zu handen der Burgergemeinde Leuzige,die für den Unterhalt und die Reparaturen zuständig ist.


Hydranten

Die Hydranten werden gemäss den Vorschriften der Gebäudeversicherung an die öffentliche Leitungen angeschlossen.


Brunnenmeister

Zur Aufsicht über die Anlagen der Wasserversorgung wählt der Bürgerrat Leuzigen auf
Antrag der Wasserkomission einen fachkundigen Brunnenmeister und einen Stellvertreter.


Betriebswart

Zur Wartung und Pflege der Pumpstation, der Reservoiranlagen, sowie der Betriebswarte wird durch den Burgerrat auf Vorschlag der Wasserkommission ein geeigneter Betriebswart gewählt. Die Pflichten und Kompetenzen sind in einem speziellen Pflichtenheft umschrieben.



Am 1.Januar 2000 soll ein neues Reglement in Kraft treten.

Die Preise werden anders sein.

 

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